Wärmedämmung und Höhenausgleich
Ist die Decke, auf die der schwimmende Estrich verlegt werden soll, Bestandteil der Außenhülle des beheizten Raumes, sollten Sie nicht nur den Schallschutz, sondern auch den Wärmeschutz beachten. Das ist der Fall bei
- ungedämmten Decken, die an unbeheizte Räume grenzen, z.B. Kellerdecken,
- ungedämmten Decken, die an Außenluft grenzen, z.B. Decken über Durchfahrten, und ungedämmten Bodenplatten.
Wenn in diesen Fällen eine Wärmedämmung ergänzt werden soll, sie aber von der Unterseite nicht möglich ist, wird eine weitere Dämmschicht unter dem Estrich erforderlich. Auch wenn Rohre zwischen der tragenden Decke und dem Estrich verlaufen, muss vor Verlegung der Schallschutzplatten ein Höhenausgleich in Form einer zusätzlichen Dämmschicht geschaffen werden. Dadurch können die Schalldämmplatten eben verlegt werden.
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