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euroline Steigleiteranlagen
nach DIN 18799-1
Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen.
Steigleiteranlagen sind essenzielle Bestandteile vieler baulicher Anlagen und dienen als sichere Aufstiegsmöglichkeiten für Wartungs-, Inspektions- und Rettungszwecke.
Sie ermöglichen den Zugang zu höher gelegenen Bereichen von Gebäuden, Industrieanlagen, Silos, Kaminen oder technischen Einrichtungen.

  • Ab 5 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein
  • Ab 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen, die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten
  • Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe EN ISO14122-4
  • Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer als 75 mm ist, muss ein Ausstiegstritt mitbestellt werden
  • Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre empfehlenswert
  • Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Personenkreise hinsichtlich der Erfahrung in Benutzung von Steigleiternanlagen
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