C. Hasse & Sohn Hasserol V-IX
Bitumenvoranstrich als Haftbrücke in verklebten Abdichtungsbauweisen - Komponente der Hasse-Bautenschutzmittel
Hasserol V-IX ist ein schnelltrocknender, hochwertiger, lösemittelhaltiger, kaltflüssig zu verarbeitender Bitumenvoranstrich auf Basis abgestimmter Bitumensorten und spezieller Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel.
Produktvorteile
- Sehr kurze Trockenzeit
- Hervorragende Untergrundhaftung
- Sehr gute Eindringwirkung in offenporige mineralische Untergründe
Produktanwendung
Als Haftbrücke zum Untergrund für heiß oder kalt zu verarbeitende Polymerbitumen- und Bitumenklebemassen sowie heiß- oder selbstklebend zu verarbeitende Polymerbitumen- und Bitumenbahnen in Hasse
Systemabdichtungen nach DIN 18531 bis DIN 18535, den „Technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen – abc der Bitumenbahnen – “ des vdd e.V.
und der „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie – “ des ZVDH e. V. bei Dach- und Bauwerksabdichtungen in Neubau und Instandsetzung.
Hinweis:
Hasserol V-IX hat keine dichtende Wirkung.
Geeignete Untergründe
Hasserol V-IX ist geeignet für den Einsatz auf saug- und tragfähigen massiven mineralischen Untergründen. Auf Bitumenaltdächern und glatten, nicht saugenden Untergründen Hasserol V50 verwenden.
Technische Daten
➔ Bindemittelart: modifiziertes Bitumen
➔ Lösemittelart: Kohlenwasserstoffgemisch
➔ Konsistenz: dünnflüssig
➔ Farbe: schwarz
➔ Dichte (DIN 52004): ca. 0,89 g/cm³
➔ Masseanteil an Löslichem (DIN 1996): ca. 35 %
➔ Wärmebeständigkeit bei 70 °C (AIB): kein Ablaufen
➔ Flammpunkt (DIN 53213): ca. 30 °C
➔ Auslaufzeit (ISO 2431): > 17 s
➔ Ausbeute in m²: 30 Liter <-> ca. 100 m²
(bei i. M. 0,3 l/m² Verbrauch)
Gefahrstoff!
Dieses Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung (GSV).
Bitte beachten Sie die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (siehe Reiter "Dokumente")!
Ein zweistelliger GHS-Code weist auf gesundheitliche und ökologische Gefahren hin.
Eine ADR-UN-Nummer weist darauf hin, dass für den Transport ab bestimmten Mengen Sicherheitsvorkehrungen und Begleitdokumente notwendig sind.