BORNIT®-Heißvergussmasse N1
Bitumen-Heißvergussmasse zum Abdichten von Fugen nach DIN EN 14 188-1,Fugenmassen Typ N 1 in unbefahrenen Bereichen von Beton- und Asphaltflächen, die einer hohen Bewegungsaufnahme unterliegen, wie z.B. im Schrammbordbereich von Brückenbauten, dehnbar bis 35% bei -20°C. Grundierung mit BORNIT®-Haftgrund bzw. BORNIT®-Bitugrund-Fix
Farbton: schwarz
BORNIT®-Heißvergussmasse N1
Art und Eigenschaften
BORNIT®-Heißvergussmasse N1 ist eine aufschmelzbare, heiß zu verarbeitende Vergussmasse auf Basis eines Polymerbitumens, mineralischen Füllstoffen und organischen Zusätzen. BORNIT®-Heißvergussmasse N1 hat eine hohe Elastizität und Dehnbarkeit, ein gutes Haftungsvermögen an den Fugenflanken und eine hohe Wärme- und Kältebeständigkeit. Die Vergussmasse ist wasserundurchlässig, alterungsbeständig und unempfindlich gegenüber Wasser und Tausalzen.
Durch die geringe Dichte ergibt sich ein verringerter Materialverbrauch im Verhältnis zum Füllvolumen. Qualität gemäß DIN EN 14 188-1,Fugenmassen Typ N 1.
Anwendungsgebiete
BORNIT®-Heißvergußmasse N1 dient zum Abdichten von Fugen in unbefahrenen Bereichen von Beton- und Asphaltflächen, die einer hohen Bewegungsaufnahme unterliegen, wie z.B. im Schrammbordbereich von Brückenbauten. BORNIT®-Heißvergußmasse N1 ist ausgelegt für eine mögliche Änderung der Fugenspaltbreite von bis zu 35 %.
Verarbeitung
Die Fugen müssen trocken und sauber sein. Reste von Öl und Fett sowie lose Be-standteile sind zu entfernen. Die Fugen sind mit Pressluft sauber auszublasen. Vor dem Vergießen sind die Fugenflanken unbedingt mit BORNIT®-Haftgrund bzw. BORNIT®-Haftgrund Fix zu grundieren, um die geforderte Flankenhaftung zu erreichen. Es ist empfehlenswert beidseitig der Fuge ca. 1 cm der Fahrbahn mit zu behandeln, um eine Haftung bis zur Oberkante zu gewährleisten. Vor Beginn des Vergießens muss der Voranstrich getrocknet sein (Fingerprobe). Zuerst die Verpackung von der Vergussmasse abschälen. Dann die BORNIT®-Heißvergussmasse N1 in einem mit Rührwerk, thermostatgesteuerten Brenner und Thermometer ausgerüsteten Schmelzkessel langsam auf die Ver-arbeitungstemperatur erhitzen. Dabei darf die maximale Aufschmelztemperatur von 180°C nicht überschritten werden und die Vergussmasse ist durch Rühren in Bewegung zu halten, um eine örtliche Überhitzung und das Absetzen der Füllstoffe zu vermeiden. Nur den voraussichtlichen Tagesbedarf aufschmelzen, da sich durch mehrfaches Aufschmelzen die Materialeigenschaften negativ verändern können. Die Vergussarbeiten mit geeigneten Geräten (maschinell oder händisch z.B. mit schmaler Vergusskanne mit langgezogenem Ausguss etc.) ausführen. Bei einsetzendem Regen ist das Vergießen einzustellen! Da nach Erkalten bei allen Vergussmassen eine Volumenminderung eintritt, sollte das Vergießen in zwei Arbeitsgängen erfolgen. Der Nachguss ist dabei unmittelbar nach Erkalten des ersten Vergusses auf die noch glänzend saubere Oberfläche aufzubringen. Dabei darf die Verarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden, um eine homogene Verschmelzung zu gewährleisten. BORNIT®-Heißvergussmasse N1 ist bei Verkehrsflächen aus Beton und Asphalt so zu vergießen, dass sich eine wannenförmige Vertiefung von mindestens 1 mm bis höchstens 6 mm (bei abgefasten Fugenkanten) unterhalb der Fahrbahnoberfläche bildet. Ein Überstand bzw. Überverguss ist unbedingt zu vermeiden.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Materialreste können nach AVV-ASN: 170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen) entsorgt werden.